Schriftzug Stanglwrit Weißwurstparty






Haus- und Platzordnung

Durch Betreten des Veranstaltungsareals unterwirft sich der Besucher der Haus- und Platzordnung:

    1. Als Veranstaltungsgelände gelten die Erdinger Urweisse-Hüttn´, Bereich Reithalle, Bereich Hotelbar, Bereich Lipizzaner-Lounge, Bereich Bibliothek, Bereich Rezeption sowie der Bereich der Vortragsräume und Galerie im 1.Stock des Bio Hotels Stanglwirt.

    2. Für den Zutritt zur Veranstaltung gilt eine Altersbeschränkung von 18 Jahren.

    3. Für Beschädigungen von privaten Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

    4. Für Schäden und Verunreinigungen jeglicher Art im, am und um das Veranstaltungsgelände bzw. an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Gegenständen haftet der Verursacher.

    5. Bei Konzerten bzw. bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es kann durch Gedränge zu Kreislaufschwächen zu Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

    6. Bei dieser Veranstaltung werden Stroboskopeffekte verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder Epilepsiegefährdete sollten sich vom stroboskopischen Ausleuchtbereich fernhalten. Wir weisen weiters auf die Verwendung von Nebelmaschinen hin.

    7. Bei der Veranstaltung dürfen keine sperrigen Gegenstände (Leitern, Hocker, Tretroller, Fahrräder, Kinderwägen o.ä.) eingebracht werden.

    8. Das Mitbringen von Gegenständen, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, wie auch Regenschirme, Getränke, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, leicht zerbrechliche Gegenstände, alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerke, Fackeln, Gasdruckfanfaren, sowie Waffen ist polizeilich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.

    9. Hunde dürfen in das Veranstaltungsgelände nicht mitgebracht werden. Ausgenommen davon sind Assistenzhunde (Blindenführhund, Servicehund und Signalhund) in der Ausführung ihrer Tätigkeit.

    10. Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich sind unverzüglich dem Veranstalter, bzw. den dortigen Aufsichts- und Sicherheitsorganen anzuzeigen.

    11. Bei Abbruch/Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechte Witterung, Sicherheitsrisiko, behördliche Schließung oder Einschränkung o.ä.) entstehen keinerlei Ansprüche für den Besucher.

    12. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, bei Bedarf einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren.

    13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

    14. Die Organe des Veranstalters, Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände haben wollen, nach gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Ebenso sind sie berechtigt deren mitgeführte Behältnisse auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser AGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Für mitgebrachte bzw. abgegebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

    15. Den Anordnungen des privaten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Weiteres sind die Organe des Sicherheitsdienstes berechtigt, die unter Pkt. 8 angeführten Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden freiwillig abgegeben und gelten als Müll – der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garderobenpflicht.

    16. Die Organe des Aufsichts-, privaten und öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiteres berechtigt, Personen die eine Durchsuchung verweigern oder gefährliche bzw. verbotene Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen, des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Jene Besucher, die bekannte oder potentielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ebenfalls des Veranstaltungsgeländes verwiesen oder ihnen wird der Zutritt untersagt.

    17. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter und dessen Organen vorbehalten.

    18. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.

    19. Den Anordnungen des Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes bzw. der Polizei zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

    20. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur für vollständig registrierte Ticket-Inhaber unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises am Akkreditierungscounter gestattet.

    21. Die Organe des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes üben das Hausrecht im Sinne des AGBG aus.

    22. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den im Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

    23. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

    24. Das Verbreiten extremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

    25. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie zu großem Andrang, Überfüllung eines oder mehrerer Veranstaltungsorte, bei Notfällen, Engpässen, gefährlichen und zu dicht gedrängten Ansammlungen von Menschen, sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, kann der Veranstalter den Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsorten vorübergehend oder teilweise beschränken oder ganz untersagen. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass sämtliche Veranstaltungsorte zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung unverzüglich und vollständig zugänglich sind.

    26. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene und/ oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.

    27. Bei Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt man sich damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen. 

    28. Alle Not-, Flucht– und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.

    29. Die Verteilung von Flugzetteln, Sticker, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.

    30. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten.

    31. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des österreichischen Nichtraucherschutzgesetzes unser gesamtes Hotel komplett rauchfrei ist. Für Raucher bieten wir eigens deklarierte, nicht servicierte Raucherplätze im Freien an. In den Raucherbereichen sind Gläser und Flaschen nicht gestattet.

    

    

    Der Veranstalter

    Stanglwirt GmbH

    Familie Hauser